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Schriftliche Anfrage Nr. 884/2

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Originaltext:

Schriftliche Anfrage Nr. 884/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas
Fraktion B'90/Die Grünen vom 06.04.2006 fällig am 06.05.2006

Vignettenchaos

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wer trägt die Verantwortung für die Verschickung „Hunderter falscher Parkvignetten“ (Pressezitat)?

2. Entstehen dem Bezirk durch die Folgeverschickung der richtigen Vignetten und die Einstampfung der Falschen Kosten und wenn ja, in welcher?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Schriftliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.

Die in den Berliner Bezirken mit Parkzonen auszugebenden Vignetten müssen gemäß der Fachaufsicht des Landespolizeiverwaltungsamtes hohen Anforderungen an Fälschungssicherheit und Missbrauchsvermeidung entsprechen. Anfangs übernahm diese Aufgabe die Bundesdruckerei, später eine private Firma, wobei speziell die Lichtechtheit zu wünschen übrig ließ. Als vor kurzem die Bestände dem Ende entgegen neigten, wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung unter zwei Anbietern der kompetentere und günstigere ausgewählt, nachdem vorab die Qualitätskriterien genauestens festgelegt worden waren. Die Wahl fiel auf die Firma Witte Safemark-Security Printing in Münster.

Für alle 6 betroffenen Bezirke übernahm die Charlottenburg-Wilmersdorfer Leiterin des Amts für Bürgerdienste die Durchführung der Bestellung. Bereits zur Abgabe ihres Angebots war den beiden angesprochenen Firmen je ein Muster der zu druckenden zwei Etikettenformen zugesandt und im Ausschreibungstext verdeutlicht worden, dass die dabei sichtbare Gestaltung der Beschriftung eine verbindliche Vorgabe sei. Bei der Auftragserteilung wurde darüber hinaus noch deutlich vorgeschrieben, mit welcher konkreten Seriennummer die Produktionsreihe für die Bewohnervignetten (A 0348000) und die Betriebsvignetten (B 0107600) zu be-ginnen habe.

Die beauftragte Firma schickte dann am 12. Dezember 2005 per E-Mail eine Bild-Datei kommentarlos zu, die das Guillochenmuster darstellte, das als Fälschungssicherheitsmerkmal – Geldscheinen ähnlich – den zu beschriftenden Hintergrund des Etikettes darstellt. Die Firma hatte zuvor informiert, dass der Guillochendruck neu entwickelt werden musste, weil die Bundesdruckerei die Matrix für die Ursprungsguillochen nicht freigegeben hatte. Auf Nachfrage, was mit der E-Mail anzufangen sei, wurde erklärt, dass das Muster als Druckvorlage vom Kunden freizugeben sei. Daher vermutete die Leiterin des Amtes für Bürgerdienste, dass es sich um die Freigabe des Guillochendruckes handelte, denn alle weiteren Gestaltungselemente waren ja durch die Ausschreibung und Auftragserteilung abschließend beschrieben und festgelegt worden.

Da sich die Produktion von Seiten des Herstellers aufgrund betriebsinterner Komplikationen verzögerte und andere Bezirke wegen zunehmender Vignetten-Verknappung drängten, wurde darum gebeten, bereits vorab Teillieferungen auszuliefern, damit kein Engpass eintritt. Als dann im Februar 2006 die Vorablieferung von 2000 A-Vignetten (=Bewohner-Parkausweise) einging, wurde festgestellt, dass diese die falsche Beschriftung aufwiesen, nämlich die für die Be-triebsvignetten geltende Formulierung und Überschrift „Ausnahmegenehmigung“.

Daraufhin wurde die Firma sofort auf den Fehldruck angesprochen und um Rechenschaft gebeten. Insgesamt war der Fehler auch dem Auftragnehmer äußerst unangenehm, denn es war ja auch klar, dass es sich hier um einen äußerst komplexen Beschaffungsvorgang handelt und die kommentarlose Übersendung einer Bilddatei an einen Neukunden, der erklärtermaßen mit der Materie der fälschungssicheren Etikettenherstellung unerfahren ist, nicht mit dem Grundsatz von Treu und Glauben in der Geschäftswelt konform geht.

Daraufhin wurde sofort veranlasst, dass die Produktion der noch ausstehenden A-Vignetten in der falschen Beschriftung gestoppt wurde.

Da mittlerweile aber in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg überhaupt keine A-Vignetten mehr vorhanden waren, mussten diese vorerst verwendet werden, damit die betrof-fenen Bürger ihre Parkberechtigung ohne Gebührenzahlung gegenüber den Kontrollkräften ausweisen können. Die Ordnungsämter wurden über den Fehldruck informiert, um sicherzustellen, dass keine Bußgeldbescheide erteilt wer-den, wenn ein mit dem Fehldruck gekenn-zeichnetes Kfz in einer ausschließlich Bewohnern einer Parkzone vorbehaltenen Straße geparkt wird (die Bewohnereigenschaft ergibt sich dann aus dem Buchstaben A, der der Seriennummer vorangestellt ist und aus der eingetragenen Zonennummer). Dieses Interimsverfahren ist mit der zuständigen Fachaufsicht bei der Verkehrslenkung Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den betroffenen Bezirken abgestimmt worden.

Die betroffenen Kunden sind mittels einem Beiblatt oder Info-Handzettel über die Vorläufigkeit der zugeschickten Vignetten informiert und um Verständnis gebeten worden. Die Zusen-dung der korrekten Vignette ist so schnell als möglich zugesagt worden.

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden die Fehldrucke vorübergehend erst seit Mitte März verwendet. Die richtig bedruckten Bewohnervignetten sollen in der 4. Aprilwoche in den Be-zirken eintreffen und werden dann umgehend zum Austausch an die von dem Fehldruck betroffenen Kunden versandt.

Zu 2.

Zusätzliche Kosten entstehen dem Bezirk durch die Verschickung der richtigen Vignetten im Austausch. Das Bezirksamt rechnet bis zum Erhalt der richtigen Vignetten damit, dass etwa 500 Fehldrucke verwendet werden müssen, die dann anschließend auszutauschen sein werden. Bei einem Portopreis von ca. 0,41 EUR macht das einen geschätzten Betrag von 205 EUR aus.

Die verbleibenden Fehldrucke müssen nicht eingestampft werden. Nach Rücksprache mit der Fachaufsicht können diese als Betriebsvignetten weiter verwendet werden, wenn die Serien-nummer handschriftlich von A in B abgeändert wird. So soll dann auch in den anderen Bezirken verfahren werden, um für das Land Berlin einen größeren Schaden zu verhindern. Hierbei bliebe jedoch noch die juristische Prüfung abzuwarten, ob die Haftung für die Fehlproduktion nicht ausschließlich von dem Hersteller zu tragen ist.

Joachim Krüger

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politik/charwilm/anfragen/schriftliche/884_2.txt · Zuletzt geändert: 07.08.2006 14:34 (Externe Bearbeitung)