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medien:maz:20061128

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Artikel vom 28.11.2006

Einheitliche Liegezeiten gelten

Planebruch gleicht vier Friedhöfe an

Für die vier kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Planebruch haben die Gemeindevertreter jetzt die Benutzungsordnungen wie auch die Gebührensatzung vereinheitlicht. Dies sei nötig, um „Rechtssicherheit zu erlangen“, wie Bürgermeister Ulf Dingelstaedt sagte.

Das jedoch ging nicht ohne Diskussion ab. So bemängelten die Abgeordneten aus Cammer und Oberjünne, dass die Ruhezeit auf ihren Friedhöfen 25 Jahre, hingegen in Freienthal und Damelang 40 Jahre betragen sollte. Joachim Richter aus Cammer beantragte die Angleichung. Mit knapper Mehrheit folgten die Abgeordneten dem Änderungsantrag. Somit gilt jetzt überall eine Liegezeit von 25 Jahren. Neu in die Satzung aufgenommen wurde die im August beschlossene „Urnengemeinschaftsanlage“. Damit können alle Ortsteile auf ihren Friedhöfen anonyme Bestattungsfelder einrichten. Auch in der Gebührenordnung ist dieses Feld aufgeführt. Eine Bestattung in der Gemeinschaftsanlage kostet 200 Euro jährlich. Die Anlage wird von der Gemeinde unterhalten. Die anderen Gebühren bleiben unverändert.

Für die Friedhöfe bestehen weiterhin wenige besondere Vorschriften. So sollte die Außenmauer auf dem Friedhof in Cammer nicht mehr Bestandteil der Grabanlagen sein. Die Grabtafeln die in die Mauer eingelassen sind, dürfen nicht mehr erneuert werden. Dagegen sollen Familiengräber auf den drei anderen Friedhöfen, die statt Gedenksteinen eine Mauer mit Gedenktafeln haben, in ursprünglicher Form erhalten werden. In Oberjünne sind die Grabstätten in Sichtrichtung zum Mittelweg anzuordnen. ~~UP~~

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medien/maz/20061128.txt · Zuletzt geändert: 17.01.2007 23:56 (Externe Bearbeitung)