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Artikel vom 01.07.2006

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Potsdam-Mittelmark

Klartext zur Geflügelpest

Tierärztin Gudrun Schmidt ist Mittlerin zwischen Behörde und Tierhaltern

ANDREAS KOSKA

CAMMER Die Vogelgrippe ist aus den Schlagzeilen verschwunden. Das Stallgebot für Geflügel ist aufgehoben. Dies alles bedeutet nicht, dass die Gefahr endgültig behoben ist.

Seit 15. Mai ist es im Kreis Potsdam-Mittelmark Potsdam-Mittelmark wieder erlaubt, Geflügel nach Antrag im Freien zu halten. Alle Halter, die davon Gebrauch machen, sind also verpflichtet dies dem Amtstierarzt zu melden. Insgesamt ist ein umständliches Verfahren vorgesehen. Ein Formular muss im Landratsamt Belzig angefordert, ausgefüllt und wieder zurückgeschickt werden. Viele der Halter, die ausschließlich für den Eigengebrauch Hühner, Gänse oder Enten halten, fühlten sich damit zunächst überfordert. Die Vorschriften und Formulare, samt Erklärungen, sind in sehr bürokratischem Amtsdeutsch gehalten. Womöglich ein Grund dafür, dass bisher landauf landab bestenfalls die Hälfte der Bestände gemeldet war. Ein Übersetzer scheint da manchmal notwendig. Viele der überforderten Halter haben sich an die ortsansässigen Tierärzte mit Anfragen und Bitten um Hilfe gewandt.

Gudrun Schmidt, Tierärztin aus Cammer, hat Verständnis für die Fragen der Halter. Viele von ihnen haben sich an sie gewandt. Deshalb hat sie von sich aus einen unkomplizierten Weg beschritten. In einfacher, für alle verständlichen Sprache gehalten, hat sie die fünf wichtigsten Regel für Geflügelhalter auf einem Flugblatt unter der Überschrift „Klartext für Geflügelhalter“ zusammengefasst und zwischen Golzow und Freienthal auf den „schwarzen Brettern“ ausgehängt.

So weiß jetzt jeder, dass Enten und Gänse nur dann monatlich untersucht werden müssen, wenn sie allein gehalten werden. Werden diese mit Hühnern oder Puten gemeinsam gehalten, entfällt die monatliche Untersuchungspflicht. „Da die Hühner frühzeitiger am Grippevirus erkranken, müssen die beiden Wasservogelarten bei einer gemeinsamen Haltung nicht gesondert untersucht werden“ führt die Veterinärin aus. In der Fachsprache ist von Sentinel-Tieren die Rede. Ein Wort, das als Titel einer amerikanischen Krimi-Serie bekannt ist aber im Duden nicht vorkommt. Also von einem Frühwarnsystem.

Wer mehr als 100 Vögel hält, muss jeweils zwischen März und Mai sowie Oktober bis Dezember, den Bestand weiterhin auf eigene Kosten untersuchen lassen. Jedes verendete Tier muss laut der neuen „Geflügelaufstallungs-Verordnung“ an das Landeslabor Brandenburg in Frankfurt (Oder) zur Untersuchung abgegeben werden. Die Tierärztin aus Cammer ist auch hier näher an der Lebenswirklichkeit. Sie bietet an, die Kadaver bei ihr abzugeben, damit sie dann an das Labor weitergegeben werden können.

Die Aktivitäten der Tierärztin gingen noch weiter. Um den Haltern den Zugang zu den notwendigen Meldeformularen zu erleichtern, hat sie veranlasst, dass die Papiere beim Bäcker und im Gemeindebüro Cammer bereit liegen.

Selbstverständlich hat sie von ihrer Aktion den Belziger Amtstierarzt, Hans-Georg Hurttig in Kenntnis gesetzt. „Alles, was dazu beiträgt, dass Züchter und Halter ihre Bestände melden ist gern gesehen und willkommen. Vor allem deshalb, weil wir immer wieder feststellen müssen, dass immer noch nicht alle Geflügelbesitzer gemeldet haben.“- so der Amtstierarzt Hurttig. Ende Mai waren sieben Telefonleitungen zu der Behörde zusätzlich gelegt worden, um den Andrang bewältigen zu können. Da das Veterinäramt kundenfreundlich handeln wollte, wurden viele Anmeldungen sofort telefonisch bearbeitet. Damit entfiel das lästige Hin und Her. Bürokratie hüben wie drüben bleibt dennoch reichlich

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