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Schriftliche Anfrage Nr. 892/2

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Originaltext:

Schriftliche Anfrage Nr. 892/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 25.04.2006 fällig am 25.05.2006

Sauberkeit an Bundesstraßen

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Bundesstraßen führen durch Charlottenburg-Wilmersdorf?

2. Wann werden diese zu innerörtlichen Durchgangsstraßen ernannt?

3. Wie viele Haushalte gibt es an diesen Straßen?

4. Trifft es zu, dass diese Haushalte stärker an den Kosten der Straßenreinigung beteiligt werden sollen?

5. Wie hoch wird der Satz sein und mit welchen Steigerungen je m² müssen die Ei-gentümer rechnen?

6. Wie werden die Betroffenen über die Änderungen informiert?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die Schriftliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Durch den Bezirk führen die B 2, B 5 bzw. der Straßenzug Heerstraße – Kaiserdamm – Bismarckstraße – Straße des 17. Juni.

Zu 2.
Nach dem Willen der Senatsverwaltung soll die Heerstraße zum 01.02.2007 von Staaken - in Charlottenburg von Stößenseebrücke bis Frankenallee - zur Ortsdurchfahrt ernannt werden. Nach dem FStrG § 5 Abs. 4 ist die Ortsdurchfahrt der Teil einer Bundesstraße, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Er-schließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient. Nach Auffassung der Senatsverwaltung ist mindestens letzteres auch für die Heerstraße im Bereich der Nebenfahrbahnen gegeben. Hintergrund ist die damit verbundene Übertragung der Baulast vom Bund auf das Land.

Der Bundesrechnungshofes hatte am 07.07.1999 festgestellt, dass Berlin aufgrund der Insellage zu viele Straßen als Bundesfernstraßen klassifiziert hat. Er bezweifelt, ob in diesem Zusammenhang die Festsetzung von 15 Streckenabschnitten in ganz Berlin als sog. „freie Strecken“ in den fünfziger und sechziger Jahren im Westteil und 1991 im Ostteil der Stadt als Voraussetzung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) jemals vorgelegen hat. Der Bundesrechnungshof fordert daher die notwendige Korrektur.

Es besteht nach Ansicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Möglichkeit, die Übernahme der bezeichneten Straßenabschnitte in die Baulast Berlins zu verweigern. Der vom Bundesrechnungshof geforderten, notwendigen Korrektur könne sich das Land nicht verschließen.

Der Bezirk teilt diese Ansicht der Senatsverwaltung nicht und hält mit folgenden Argumenten dagegen: Bei der Heerstraße dienen ausschließlich die Nebenfahrbahnen der Erschließung der anliegenden Grundstücke und auch der Verknüpfung des Ortsstraßennetzes, während die Hauptfahrbahn anbaufrei ist und auch nicht der Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient. Somit ist die Hauptfahrbahn als freie Strecke zu bezeichnen und liegt in der Baulast des Bundes. Für die Nebenfahrbahnen war der Bezirk seit jeher zuständig und hat die Verantwortung auch nie bestritten.

Zu 3.
Die zuständigen Landesämter haben nur Anwohner aufgeführt. Die Angaben konnten daher für die Beantwortung nicht ermittelt werden.

Zu 4.
Grundlage für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr sind die Reinigungsklassen, die sich für die Anwohner der Heerstraße auch dann nicht verändern würden, wenn die Heerstraße zur Ortsdurchfahrt erklärt würde. Die Anwohner wurden schon immer nach dem Straßenreinigungsgesetz an den Kosten beteiligt, da sie an der Nebenfahrbahn wohnen.

Zu 5.
Siehe zu 4. (Die Tarife der BSR für die Straßenreinigung ab 01.01.2005 sind der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung der Reinigungsklassen zu entnehmen, veröffentlicht auf Seite 4933 im Amtsblatt Nr. 61 vom 31.12.2004.)

Zu 6.
Sofern es sich um Änderungen der Klassifizierung der Straßen handelt, werden diese im Amtsblatt veröffentlicht. Sofern es sich um Änderungen der Gebühren handelt, werden die Betroffenen ebenfalls über die Veröffentlichung im Amtsblatt informiert. Darüber hinaus ist für die Mitteilung über Kostenänderungen das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben zuständig sowie die BSR.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schmiedhofer

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politik/charwilm/anfragen/schriftliche/892_2.txt · Zuletzt geändert: 01.08.2006 12:30 (Externe Bearbeitung)