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Artikel vom 21.10.2006

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Potsdam-Mittelmark

"Zur Linde" ist gebührenfrei

Lizenz für die Marke sollte hiesige Wirte 600 Euro kosten

ANDREAS KOSKA

FELDHEIM Gleich an zwei Tagen, am Donnerstag und Freitag der vergangenen Woche, fanden die Besitzer der Gaststätte „Zur Linde“ in Schwabeck unangenehme Post in ihrem Briefkasten. Ein „Gaststätten- und Hotellerieverband zur Linde e.V.“ aus Erfurt hatte sie darin aufgefordert knapp 600 Euro für eine Lizenzgebühr zu entrichten. Dafür dürfte dann der Name „Zur Linde“ für weitere 30 Jahre weiter genutzt werden.

Der dubiose Verein hatte sich die Marke „Zur Linde“ tatsächlich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München schützen lassen. Diese ist schon 2004 eingetragen worden, und jetzt wird versucht in ganz Deutschland die Wirte abzuzocken.

Die Schwabecker Gaststätte wird seit 28 Jahren vom Ehepaar Hähnel geführt, davor standen die Eltern des Gastwirts hinter dem Tresen. Die Wirtsleute haben jedenfalls keine Veranlassung gesehen, zu zahlen. Sie schalteten den Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg (HoGa) ein; waren zwar die ersten, aber nicht die letzten, die ihn darauf ansprachen. Franziska Schlüter vom Gaststättenverband berichtet von weiteren aufgebrachten Gastronomen. Inzwischen hat der Bundesverband des Hotel- und Gaststättengewerbes rechtliche Schritte gegen das Vorgehen der Erfurter eingeleitet. Der Thüringer Verein wurde abgemahnt und zur Unterlassung seiner Abzockepraxis aufgefordert. Beim Patentamt wurde ein Löschantrag für die Marke „Zur Linde“ beantragt. Dieses scheint Wirkung hinterlassen zu haben. Das Ehepaar Hähnel fand dieser Tage wieder Post in ihrem Briefkasten. „Die Forderung ist nichtig und wird zurückgenommen“ schrieb der Verein „Zur Linde“ e. V. jetzt.

Roland Heine, der Besitzer des gleichnamigen Hotels aus Trebitz, hat auf das Schreiben gar nicht erst reagiert. Dass dies richtig war, bestätigte ihm dann ein Schreiben der Interessenvertretung, die alle Mitglieder des Verbandes darauf hinwies, dass im Nachhinein das Namensrecht nicht eingeschränkt werden kann. Die Forderung ist deshalb nichtig.

Sabrina Gutsch, Nachfolgerin von Walter Senst in Schlalach, schaltete sofort ihre Anwältin ein, vor allem, weil ihre Gaststätte inzwischen den Namen gewechselt hat. Aus „Zur Linde“ wurde „Bimie's Linde“. Auch sie erhielt inzwischen die Mitteilung, dass die Zahlung nicht notwenig ist. ~~UP~~

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